Übertragung des Bausparvertrags
admin am 12. Juni 2008
Wenn Du Deinen Bausparvertrag nicht mehr brauchst, kannst Du ihn an einen Angehörigen übertragen. Laut des Bundesverbandes deutscher Banken müsse der vom zinsfesten Darlehen begünstigte nur ausreichend Bonität vorweisen.
Abgelegt unter Allgemein | Keine Kommentare