Die Erhebung von Abschluss- und Darlehenskosten ist unzulässig

admin am 1. August 2008

Die Erhebung von Abschluss- und Darlehenskosten für einen Bausparvertrag sind unzulässig. Zu diesem Schluss kam ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2001.

Abgelegt unter Allgemein | Keine Kommentare

Trackback URI | Kommentare als RSS

Einen Kommentar schreiben