Wohnwirtschaftliche Zwecke

admin am 21. November 2008

Wer noch von gut verzinsten Bausparverträgen als Geldanlage mit mehr als fünf Prozent Rendite profitieren will, hat dazu noch bis Ende dieses Jahres Zeit. Ab Januar darf die staatliche Wohnungsbauprämie nur noch für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.

Abgelegt unter Allgemein | Keine Kommentare

Trackback URI | Kommentare als RSS

Einen Kommentar schreiben