Abschlussgebühr auch künftig
admin am 17. März 2009
Am 12.03.2009 fiel in einem von drei Musterverfahren das Urteil, dass die so genannte Abschlussgebühr der Bausparkassen erlaubt sei.
Mit dieser Entscheidung hat das Landgericht Heilbronn eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall abgelehnt. Die Verbraucherzentrale will im nächsten Schritt in Berufung gehen.
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