Was tun bei Baukreditablehung?

admin am 18. Juni 2009

Selbständige haben oft das Problem, dass sie keine Baufinanzierung bekommen oder die Verlängerung des Darlehens abgelehnt wird. Die Banken möchten oft kein erhöhtes Risiko eingehen.
Zumal viele Selbständige die Immobilie mit in das Geschäft gebracht haben und diese bereits als Sicherheit bei der Existenzgründung benutzt haben. Wer keinen Schufa Eintrag hat und mindestens drei Jahre lang einen guten Einkommenssteuerbescheid vorweisen kann, bei dem sollte der Baukredit nicht abgelehnt werden. Wer allerdings neu selbstständig ist, kann Probleme bekommen.

Die Bank schlägt womöglich bei einer Verlängerung des Baukredits einen sehr hohen Kreditzins vor oder fordert eine Bürgschaft Dritter, die als Sicherheit dienen soll. Eine gute Möglichkeit diese Probleme zu umgehen und nicht weiter in die Verschuldung zu geraten ist die Abtretung des Bausparkredits an eine Genossenschaft.

Dadurch wird der Baukredit bei der Bank gelöscht und auf die Genossenschaft übertragen. Hier haben sie für die nächsten 25 Jahre einen festen Jahreszins und die Genossenschaft trägt sie mit einem Wohnrecht ein. Die eigene Immobilie kann nun veräußert werden oder vermietet werden. Sie kann auch an die Genossenschaft übertragen werden.

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