Grundschuldabtretung statt Löschung

admin am 9. Juli 2009

Die Grundschuld, die bei der Baufinanzierung über eine Bank in der Regel anfällt, ist eine notwendige Sicherheit für die Bank, die im Falle der Zahlungsunfähigkeit damit den Zugriff auf die Immobilie besitzt und im äußersten Fall damit die Zwangsvollstreckung einleiten kann.

Kosten sparen

Wer nun den Verkauf seiner Immobilie plant und die Baufinanzierung damit optimieren möchte, steht vor der Frage, ob er die zwischenzeitlich getilgten Schulden aus dem Grundbuch löschen möchte. Diese Variante ist jedoch mit erheblichen Kosten für Notar- und Grundbuchgebühren verbunden und betrifft sowohl Verkäufer als auch den Käufer. Wesentlich günstiger hingegen das Prinzip der Grundschuldabtretung, bei der die Grundschulden stehen bleiben und können so von der finanzierenden Bank des Käufers weiter genutzt werden.

Eintragung im Grundbuch

Das ist auch möglich, wenn es sich um ein anderes Geldinstitut als dem des Verkäufers handelt. Grundschulden können von Bank zu Bank weitergereicht werden. Mit der Grundschuldabtretung bleibt die Grundschuld im Grundbuch stehen und erhält einen Vermerk über die Weitergabe an die finanzierende Bank des Käufers. Hierfür entstehen bei einer Immobilie mit einem Wert von etwa 150 000 Euro Kosten in Höhe von 300 Euro. Hingegen wären es im Falle einer Löschung 300 Euro, hinzu kämen weitere 600 Euro für Notar- und Amtsgebühren. In Fällen, in denen Käufer und Verkäufer über die gleiche Bank finanzieren, wird es sogar noch einmal günstiger.

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