Sachverständige helfen

admin am 27. Juli 2009

Der Bau einer Immobilie ist kostspielig und oftmals mit erheblichen Risiken verbunden. An der richtigen Beratung sollte daher am wenigsten gespart werden, zumal ein Bauherr nicht an allen Stellen gleichezeitig sein und alle Vorgänge überwachen kann. Testergebnissen der DEKRA zufolge, die als neutraler Sachverstand für Automobil, Industrie und Personal als Experte für Fragen rund um verbraucherrelevante Fragen gilt, finden sich an jedem Bau rund 32 Mängel. Meistens handelt es sich um Schäden, die sich durch genaue Observation während des Baus vermieden ließen.

Lieber abgesichert

Zur Beseitigung der Mängel kommt dann ein zusätzlicher Aufwand von etwa 10 000 Euro zustande – Geld, das an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt oder schlichtweg eingespart werden könnte. Weitere Kosten durch Wertverlust oder auch Gerichts- und Anwaltskosten schätzt der Verein auf 30 000 Euro. Genau berechnen lässt sich dieser jedoch nicht, bei Gebäuden aus hochwertigen Materialien kann der Betrag noch weit darüber liegen. Sofern Baufehler durch einen Sachverständigen noch während der Bauphase entdeckt werden, sind Handwerker und Baufirma zur sofortigen Nachbesserung verpflichtet. Zwar ist das zeitaufwendiger, letztlich jedoch sicherer als eine Feststellung der Mängel nach Fertigstellung des Objekts. In manchen Fällen lassen sich Fehler dann sogar überhaupt nicht mehr beheben.

Volle Unterstützung

Der Bauherr kann sich auf zweierlei Arten beim Bau beraten und unterstützen lassen. Ihm steht zum einen der Bauherrenberater zur Verfügung, diese Rolle können Ingenieurbüros aber auch Organisationen wie Vereine oder Verbände sein. Eine zweite Variante sind sogenannte Baubetreuer, die sowohl die Bauaufsicht übernehmen, aber auch bei der Finanzierung und dem Bezug staatlicher Fördermittel beraten. Die Kosten für diesen Rundum-Service liegen hier bei etwa 15 Prozent der anfallenden Baukosten. Das kann in manchen Fällen zwar ebenfalls eine erhebliche Summe ausmachen, doch neben der sicheren Fertigstellung des Vorhabens besteht hierdurch auch ein doppelter Rechtsschutz durch die zusätzliche Beraterhaftung.

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