Richtlinien schützen Verbraucher
admin am 5. August 2009
Um Verbraucher zukünftig besser vor unseriösen Krediten zu schützen, wurde Ende Juli ein Gesetz beschlossen, welches die tatsächlichen Kosten von Darlehen transparenter machen soll. Damit sollen insbesondere Restschuldversicherungen in Bezug auf ihre Kosten deutlich werden.
Restschuldversicherung fraglich
Bisher war es möglich, die wahren Kosten von durch Verschweigung von Kosten oder besonderer Berechnung zu verschleiern und so den Kunden oftmals in eine unnötige finanzielle Belastungsphase zu bringen. Diese wiederum schlägt sich auf das Marktverhalten der Kunden nieder, die durch finanzielle Einbuße weniger Mittel zur Verfügung hatten. Insbesondere Restschuldversicherungen sollen mit den neuen Vorgaben klar einsichtbar werden. Sie werden oft als unerlässlich angepriesen, dabei bringen sie in vielen Fällen der Bank mehr Vorteile als den Kunden selbst. Versicherungstester und Kunden beanstandeten darüber hinaus vermehrt, einen Kredit nur unter Einstimmung zu einer Restschuldversicherung gewährt bekommen zu haben. In Zukunft sollen alle Anbieter einheitlich ihre Kosten offen legen.
Effektiver Jahreszinses ausschlaggebend
Die neuen Regelungen gelten für Verbraucherkredite und Ratenzahlungen, allerdings nicht für Immobilienkredite. Sie schreiben die Auszeichnung des effektiven Jahreszinses vor, einschließlich Versicherungsgebühren, wie sie bei der Restschuldversicherung vorkommen. In manchen Fällen könnten nach Experteneinschätzung rein rechnerisch Zinssätze von bis zu 40 Prozent herauskommen. Bis zum 11. Juni 2010 müssen die Banken die neuen Regelungen bei Kreditvergabe umsetzen – solange wird allen Kreditnehmern zur besonderen Beachtung der einzelnen Klauseln geraten. Insbesondere bei Immobilienkrediten ist den Verbrauchern dringend angeraten, die Kredite auf ihre tatsächlichen Zinsen hin zu überprüfen und gegebenenfalls einen Experten hinzuzuziehen.
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