Umkehrhypothek fraglich

admin am 25. August 2009

Bei einer Umkehrhypothek handelt es sich um eine Finanzierungsform, die speziell Hausbesitzern mit einer bereits abbezahlten Immobilie die Möglichkeit einer Finanzierung geben soll. Die Kunden, meist Rentner ohne Zusatzeinkommen beleihen ihr Haus in diesen Fälle ihre Hausbank mit der Immobilie und bekommen dafür einen monatlichen Betrag ausbezahlt.

Keine Zinsen von der Bank

Allerdings entlohnen die Banken diese Beleihung nicht wie im umgekehrten Fall einer Finanzierung mit hohen Zinsen, was das Angebot in die Kritik von Finanzexperten bringt. Zwar sichern sich Immobilienbesitzer durch diese Art von Hypothek einen monatlichen Zusatzbonus, die Tilgung jedoch bleibt den Kindern oder anderen Erben überlassen, da die Rentenerträge in der Regel nicht zur Tilgung genügen. Würde die Bank den Kunden einen Zinsbetrag für die Beleihung gewähren, hätten die Hausbesitzer die Möglichkeit, damit einen Teil bereits wieder zu tilgen oder zurückzulegen.

Auszahlung bis zum 110. Lebensjahr

Die Kreditform ist aufgrund ihres hohen Risikos daher nur in Ausnahmefällen geeignet und sollte gut überlegt sein. Der Kredit wird maximal bis zum 110. Lebensjahr ausbezahlt. Die Bank geht damit das Risiko ein, über den Wert hinaus auszuzahlen, allerdings ist der ausbezahlte Betrag meist verhältnismäßig gering, sodass die Bank ein wesentlich geringeres Risiko trägt.

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Ein Kommentar zu “Umkehrhypothek fraglich”

  1. Uwe Jablonkaam 27. August 2009 um 06:30

    Der Artikel ist reichlich verwirrend. Eine etwas genauere Darstellung bzw. tiefere Recherche würde dem Thema wesentlich besser gerecht.

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