Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden

admin am 30. August 2010

Körperlich eingeschränkten Menschen fällt der Alltag nicht immer leicht. Im öffentlichen Raum können sie sich nicht frei bewegen, zum Beispiel wenn der Bahnsteig nur über eine Treppe zu erreichen ist oder wenn es im Museum keine behindertengerechte Toilette gibt. In Deutschland wird derzeit jedoch viel dafür getan, um öffentliche Gebäude barrierefrei zu gestalten. Vom Bahnhof bis zur Turnhalle, vom Sportplatz bis zur Gaststätte ? damit behinderte und alte Menschen ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, sollten öffentliche Einrichtungen einen uneingeschränkten Zugang möglich machen.

Barrierefreiheit gesetzlich verankert

In den Bauordnungen der Bundesländer ist festgehalten, dass öffentliche Räume und Gebäude barrierefrei erreichbar sein müssen. So ist es den Betreibern öffentlicher Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben, auch auf die Bedürfnisse körperlich eingeschränkter Menschen Rücksicht zu nehmen. Aus diesem Grund sollten die Betreiber von Sport- und Freizeiteinrichtungen berücksichtigen, dass zum Beispiel auch Rollstuhlfahrer im Sitzen dort Sport treiben können. Betreiber öffentlicher Einrichtungen sollten sich in körperlich eingeschränkte Personen hineinversetzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Zu derartigen Maßnahmen zählt zum Beispiel die Verbreiterung von Türen, damit Rollstuhlfahrer diese uneingeschränkt passieren können.

Zudem sollte der gesamte Raum über eine entsprechende Infrastruktur verfügen. So sollten die Räumlichkeiten nicht nur über Treppen, sondern über Rampen und Fahrstühle erreichbar sein. Alternativ sollte über den Einbau eines Treppenlifts nachgedacht werden. Mit einem derartigen Sitzlift können Personen bequem nach oben und unten befördert werden. Der Einbau eines Treppenlifts ist zudem in fast jedem Treppenhaus problemlos möglich. Beim barrierefreien Umbau sind die jeweiligen gesetzlichen Richtlinien einzuhalten.

Barrierefreie Aufenthaltsräume

Rollstuhlfahrer benötigen viel Platz. Dementsprechend sollte für Rollstuhlfahrer eine zusätzliche Wohnfläche von rund 15 qm zur Verfügung stehen. In Aufenthaltsräumen sollen an den Decken und Wänden bei Bedarf Haltegriffe sowie Liege- und Stützvorrichtungen angebracht werden. Zudem sollten die Bodenbeläge entsprechend den Anforderungen gehbehinderter Personen oder Rollstuhlfahrer gewählt werden: der Bodenbelag sollte rutschfest sein, fest verlegt und nicht elektrostatisch aufladbar.

Sanitäre Anlagen barrierefrei gestalten

In öffentlichen Gebäuden lässt sich die Benutzung der sanitären Anlagen nicht immer vermeiden. Auch körperlich eingeschränkten Menschen soll der Zugang und die Benutzung der Sanitärräume vollständig ermöglicht werden. Auf der linken und rechten Seite neben dem Toilettenbecken muss eine 95 cm breite und 70 cm tiefe Fläche die freie Bewegung ermöglichen. Auf einer Seite der Toilette muss muss ein mindestens 30 cm breiter Abstand zur Wand vorhanden sein. Die Höhe des Sitzbeckens sollte bei 48 cm liegen.

Auf jeder Seite des Klosetts müssen Haltegriffe vorhanden sein. Sie sollen das Hinsetzen und Aufstehen einfacher machen. Die Spülung des Wcs sollte so angebracht werden, dass sie mit beiden Armen gleich gut zu erreichen ist. Ebenso sollte das Toilettenpapier in Griffnähe an der Wand montiert sein. Die sanitären Räume sind mit einem voll unterfahrbaren Waschtisch auszustatten. Die Oberkante dieses Waschbeckens darf höchstens 80 cm betragen. Rollenstuhlfahrer sollen bequem den Wasserhahn erreichen und sich die Hände waschen können.

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